Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 698/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kein Versicherungsschutz eines Referendars im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses in der gesetzlichen Unfallversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 09.03.2017 - S 10 U 175/16
- SG Münster, 09.03.2017 - S 10 U 196/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 698/17
- BSG, 20.08.2019 - B 2 U 2/19 BH
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 15 U 228/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R
Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 698/17
Das LSG Hamburg habe auch im Urteil vom 28.11.2012, das durch das Urteil des BSG vom 31.03.2015 (B 12 R 1/13 R) bestätigt worden sei, die Versicherungspflicht für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung festgestellt.Die Ausbildung des Klägers als Referendar im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses (§ 36 Abs. 1 Satz 1, § 37 HmbJAG in der ab 2009 geltenden Fassung) ist zwar als Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 SGB IV zu qualifizieren (BSG, Urteil vom 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R).
- LSG Hamburg, 28.11.2012 - L 2 R 16/10
Sozialversicherung - Freie und Hansestadt Hamburg - alleinige Arbeitgeberin für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 698/17
Beide Drucksachen seien vom LSG Hamburg im Urteil vom 28.11.2012 (L 2 R 16/10) auch bei der Auslegung von § 37 HmbJAG herangezogen worden. - SG Münster, 09.03.2017 - S 10 U 196/16
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 698/17
den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 09.03.2017 (Az.: S 10 U 196/16) zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 28.01.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.06.2016 zu verurteilen, die Unfallereignisse vom 18.09.2013 und 20.01.2016 als Arbeitsunfälle anzuerkennen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 660/18
Kein Versicherungsschutz eines Referendars im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen …
Noch während des anschließenden Berufungsverfahrens (LSG NRW L 15 U 698/17) hat der Kläger am 08.01.2018 beim Sozialgericht Münster Klage auf Feststellung des Bestehens der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht während eines Referendariats erhoben und gemeint, die Feststellungklage gehe über die Klage auf Anerkennung der Unfälle als Arbeitsunfälle hinaus.Der Kläger verfolgt sein Begehren auf Feststellung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes durch die Beklagte während seiner Beschäftigungszeit als Referendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht inzident bereits im Rahmen des Klageverfahrens auf Anerkennung der Unfälle vom 18.09.2013 und am 20.01.2016 als Arbeitsunfälle beim Landessozialgericht NRW unter dem Aktenzeichen L 15 U 698/17.
Ergänzend ist nur noch anzufügen, dass der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren L 15 U 698/17 die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 09.03.2017 (S 10 U 196/16) zurückgewiesen und entschieden hat, dass die Beklagte die von dem Kläger während seines Referendariats am 18.09.2013 und 20.01.2016 erlittenen Unfälle wegen der nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) bestehenden Versicherungsfreiheit zu Recht nicht als Arbeitsunfälle anerkannt hat.
- SG Münster, 28.11.2018 - S 3 U 8/18 Die hiergegen eingelegte Berufung wird beim LSG NRW unter dem Aktenzeichen L 15 U 698/17 geführt.
Der Kläger verfolgt sein Begehren auf Feststellung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes durch die Beklagte während seiner Beschäftigungszeit als Referendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht inzident bereits im Rahmen des Klageverfahrens auf Anerkennung der Unfälle vom 18.09.2013 und am 20.01.2016 als Arbeitsunfälle beim Landessozialgericht NRW unter dem Aktenzeichen L 15 U 698/17.
- BSG, 20.08.2019 - B 2 U 2/19 BH
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Februar 2019 - L 15 U 698/17 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.